
Unterschrift fehlt? Warum viele Verwaltungsakte rechtswidrig und nichtig sind
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Warum viele amtliche Schreiben ohne Unterschrift ungültig sind
„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“ – kommt dir bekannt vor?
Genau dieser Satz steht auf unzähligen Bescheiden, Mahnungen und Bußgeldforderungen. Doch was steckt wirklich dahinter? Ist ein offizieller Verwaltungsakt ohne Unterschrift überhaupt rechtsgültig?
In diesem Artikel klären wir, warum die fehlende Unterschrift weit mehr ist als ein harmloses Detail – und warum du in solchen Fällen genau hinschauen solltest. Denn: Ohne Unterschrift kein Verwaltungsakt.

✅ Warum sind Unterschriften so wichtig?
Die Unterschrift erfüllt im Rechtssystem eine zentrale Funktion:
Sie ist der Nachweis, dass ein Mensch (nicht eine Maschine) hinter einem Dokument steht und die Verantwortung übernimmt. (Haftungszusage)
Laut § 126 BGB ist eine eigenhändige Unterschrift in vielen Fällen erforderlich, damit eine Erklärung rechtsverbindlich ist.
Das gilt auch für Verwaltungsakte – also Entscheidungen von Behörden, z. B. Bußgeldbescheide oder GEZ-Forderungen etc.
Ein Verwaltungsakt ohne Unterschrift kann schnell seine Rechtsgültigkeit verlieren, wenn grundlegende Formvorschriften nicht eingehalten werden.
Weitere entscheidende Gesetze und Urteile:
§ 125 BGB – Nichtigkeit wegen Formmangels: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Form, ist das gesamte Rechtsgeschäft nichtig. Dies betrifft auch Urteile, Bescheide oder Verwaltungsakte ohne Unterschrift.
- § 275 StPO, § 117 VwGO, § 315 ZPO: Richterliche Entscheidungen müssen handschriftlich unterschrieben werden. Eine fehlende Unterschrift macht ein Urteil oder einen Beschluss automatisch ungültig.
- BGH, Beschluss vom 11.04.2013 – VII ZB 43/12: Maschinell erstellte Schreiben ohne gültige Unterschrift sind unwirksam. Paraphen oder abgekürzte Wellenlinien genügen nicht.
OLG Frankfurt (3 Ss 52/10): Wenn ein Richter vergisst, ein Urteil zu unterschreiben, ist das wie ein vollständiges Fehlen der Urteilsgründe – das Urteil ist nichtig.
KG Berlin, 27.11.2013 – 317 OWi 760/13: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift ist ein sachlich-rechtlicher Fehler, der nur innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist korrigiert werden darf.

📜 Das sagt das Gesetz – was die Paragraphen und Urteile wirklich bedeuten
„Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist verfassungswidrig.“
→ BVerfG, Beschluss vom 27.04.1959 – 2 BvF 2/58
Bedeutung: Nur echte Beamte dürfen hoheitlich tätig werden. Verwaltungsangestellte oder private Dienstleister dürfen keine hoheitlichen Verwaltungsakte erlassen.
§ 31 BVerfGG: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden ALLE Gerichte, Behörden und Verfassungsorgane – sie haben Gesetzeskraft.
Bedeutung: Wenn das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für einen gültigen Verwaltungsakt festlegt, muss sich jede Behörde daran halten.
§ 339 StGB – Rechtsbeugung: Ein Amtsträger, der bewusst gegen geltendes Recht verstößt, macht sich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Bedeutung: Das Ignorieren gesetzlicher Vorgaben – z. B. zur Unterschrift – ist nicht nur formwidrig, sondern kann strafbar sein.
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet …“
→ § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Bedeutung: Fehlt die Unterschrift oder ist die Behörde nicht eindeutig erkennbar, ist der Verwaltungsakt automatisch nichtig.
„Der Verwaltungsakt muss die Unterschrift oder Namenswiedergabe des Behördenleiters … enthalten.“
→ § 37 Abs. 3 VwVfG
Bedeutung: Eine echte Unterschrift oder der volle ausgeschriebene Name ist gesetzlich vorgeschrieben. Alles andere ist unzulässig.
„Dieses Dokument wurde maschinell erstellt …“
→ § 37 Abs. 5 VwVfG erlaubt automatisierte Bescheide nur dann, wenn die Voraussetzungen aus Absatz 3 nicht vorgeschrieben sind.
Bedeutung: Diese Formulierung ist eine häufige Täuschung – denn in den meisten Fällen ist eine echte Unterschrift sehr wohl vorgeschrieben.
„Ein weiterer Nichtigkeitsgrund ist u.a. die Nichtaushändigung der Beamtenernennungsurkunde.“
→ § 5 Abs. 2 BRRG
Bedeutung: Ohne gültige Beamtenernennung fehlt die Legitimation zur hoheitlichen Handlung – der Akt ist unwirksam.
„Will jemand hoheitliche Aufgaben vornehmen, ist ein Amtsausweis unabdingbar.“
→ OLG München, 05.02.2013 – 9 VA 17/12
Bedeutung: Kein Amtsausweis = keine hoheitliche Handlung.
„Alle Beamtenverhältnisse sind am 08.05.1945 erloschen.“
→ BVerfG, 1 BvR 147/52
Bedeutung: Es existieren de jure keine echten Beamten mehr. Verwaltungsakte, die nur von Beamten erlassen werden dürfen, sind damit rechtlich nicht haltbar.
„Maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift sind ungültig.“
→ BGH, Beschluss vom 11.04.2013 – VII ZB 43/12
Bedeutung: Paraphen oder leere Namensfelder erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht.
„Eine Unterschrift ‚i.A.‘ genügt nicht.“
→ VG Würzburg, 09.11.2016 – W 5 K 16.758
Bedeutung: Ein einfacher Verwaltungsangestellter kann nicht „im Auftrag“ hoheitlich handeln, ohne eine nachgewiesene Vollmacht.
„Fehlende richterliche Unterschrift = Scheinurteil“
→ OLG Brandenburg, Az. 3 U 87/06, BGH, 04.02.1999 – IX ZR 7/98, OLG Frankfurt, 3 Ss 52/10 u.v.a.
Bedeutung: Urteile ohne Unterschrift sind keine Urteile – sie entfalten keine Rechtskraft und dürfen nicht vollstreckt werden.
Diese und viele weitere Urteile zeigen: Ohne persönliche Verantwortung, klare Identifikation des Ausstellers und Einhaltung der Formvorschriften ist ein Verwaltungsakt nichtig, rechtswidrig und somit ungültig.

🔎 Typische Tricks der Behörden
- Verwendung von „i.A.“ statt echter Unterschrift
→ Verstoß gegen § 126 BGB und § 37 Abs. 3 VwVfG – Nur eine eigenhändige Unterschrift oder der vollständige Name eines hoheitlich Befugten ist zulässig. - Schreiben, die maschinell erstellt wurden
→ Verstoß gegen § 126 BGB und BGH-Beschluss VII ZB 43/12 – Maschinell erstellte Schreiben ohne echte Unterschrift sind nicht rechtswirksam. - Kein klar erkennbarer Verantwortlicher im Schreiben
→ Verstoß gegen § 37 Abs. 3 VwVfG – Der Verwaltungsakt muss eine konkrete, verantwortliche Person oder Behörde erkennen lassen. - Fehlender Amtsausweis oder Dienstausweis ohne hoheitliche Legitimation
→ Verstoß gegen OLG München, 9 VA 17/12 und § 5 Abs. 2 BRRG – Nur mit Amtsausweis darf hoheitlich gehandelt werden. - Verschleierung durch Begriffe wie „Verwaltungsangestellte“ statt klassischer Amtsbezeichnung
→ Verstoß gegen § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG – Eine unklare oder fiktive Behördenbezeichnung macht den Verwaltungsakt nichtig. - Anrede als „Herr“ oder „Frau“ ohne Bezug zur natürlichen Person
→ Verstoß gegen Art. 1 GG, Art. 4 EMRK und BVerfGE 5, 85 (204) – Der Mensch darf nicht zur juristischen Fiktion gemacht werden. - Verwendung von „gez.“ oder Paraphen anstelle einer vollständigen Unterschrift
→ Verstoß gegen § 126 BGB, BFH-Beschluss III R 88/70 – Paraphen (Namenskürzel, Schnörkel) oder bloße Zeichen reichen nicht aus. - Kein Ausfertigungsvermerk oder fehlende Zustellung des Originals
→ Verstoß gegen § 317 ZPO, § 275 StPO, § 117 VwGO – Urteile und Bescheide müssen im Original mit Unterschrift zugestellt werden.

⚖️ Mensch oder juristische Person?
Viele Verwaltungsakte richten sich nicht an dich als Mensch, sondern an eine juristische Fiktion – die sogenannte „juristische Person“. Diese wird durch die Anrede „Herr/Frau“ erzeugt. Doch juristische Personen haben keine Grundrechte.
OLG Frankfurt, 9 U 92/20: Die juristische Person ist rechtlos und handlungsunfähig.
BVerfGE 5, 85 & EMRK Art. 4: Der Mensch darf nicht zum Objekt gemacht werden.
Bedeutung: Nur du als natürlicher Mensch hast Rechte. Du solltest also immer prüfen, ob du überhaupt gemeint bist – oder nur dein „Strohmann“.
🧾 So prüfst du deine Schreiben:
- Gibt es eine eigenhändige Unterschrift?
- Ist der Name vollständig und lesbar?
- Handelt die Person hoheitlich – mit Amtsausweis?
- Wird ein Gesetz mit Schriftformpflicht zitiert (z. B. § 126 BGB)?
- Steht im Schreiben „maschinell erstellt“?
- Fehlt eine Urkunde zur Beamtenbestellung?
- Wurde der Verwaltungsakt nach § 37 VwVfG korrekt übermittelt?
Fehlt einer dieser Punkte, kannst du vom Fehlen der Rechtswirksamkeit ausgehen.
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Wissen ist der erste Schritt zur Selbstermächtigung.
💬 Was denkst du?
- Hast du selbst schon mal ein Schreiben ohne Unterschrift erhalten?
- Wusstest du vorher, dass ein Verwaltungsakt ohne Unterschrift rechtlich unwirksam sein kann?
- Findest du es richtig, dass viele Behörden sich auf maschinell erstellte Schreiben berufen?
- Was war deine bisher größte Erfahrung oder dein größter Aha-Moment im Umgang mit Behörden?
👉 Schreib deine Meinung gern unten in die Kommentare – wir sind gespannt auf deine Erfahrungen!